Martina Schmück-Glock ist unsere Fraktionsvorsitzende. Sie ist außerdem Auschussvorsitzende des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz.
Seit Jahren verspricht die NRW-Landesregierung Unterstützung für finanzschwache Kommunen. Den Worten müssen endlich Taten folgen, damit die Städte handlungsfähig bleiben.
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die SPD-Fraktionen in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen Lippe (LVR und LWL) sowie im Regionalverband Ruhr (RVR) die Landesregierung NRW auf, ihren Beitrag zur Lösung der Altschulden in den NRW-Kommunen zu leisten. Die Berichterstattung findet ihr hier.
Altschulden seit Jahren auf der Tagesordnung
In den letzten Jahren gab es mehrfach Ankündigungen, dass die Landesregierung im Dialog mit der Bundesregierung eine gemeinsame Lösung für die unter hohem finanziellen Druck stehenden Kommunen findet. Obwohl das Thema seit Jahren auf der Tagesordnung steht, ist es bisher bei Ankündigungen geblieben.
Im aktuellen NRW-Koalitionsvertrag ist ausdrücklich formuliert, dass die Landesregierung sich dazu bekennt, in diesem Jahr „selbst eine Lösung herzustellen und dafür einen Altschuldenfonds einzurichten, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt.“
Infrastrukturprojekte gefährdet
Die steigenden Zinsen belasten die verschuldeten Kommunen zusätzlich und erhöhen den Handlungsbedarf. Viele Kommunen sind schon jetzt kaum in der Lage, bei wichtigen Infrastrukturprojekten den finanziellen Eigenanteil zu stemmen. Sie stellen sich ihrer haushaltspolitischen Verantwortung, aber die drückenden Altschulden schränken ihre Handlungsmöglichkeiten unverantwortlich ein.
Das geht nicht zuletzt zulasten sozialer und infrastruktureller Maßnahmen. Dieser Teufelskreis muss endlich beendet werden. Bundesweit lasten vierzig Milliarden Euro Altschulden auf den Kommunen, ein Großteil davon entfällt auf die Kommunen in der Metropole Ruhr.
Die drei Fraktionen weisen darauf hin, dass eine solche Lösung nicht über Einsparungen beim Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erfolgen darf, sondern eine langfristige Entlastung durch auskömmliche Mittelzuweisungen durch das GFG erforderlich sind.
Sollte eine gemeinsame Lösung von Bundes- und Landesregierung aufgrund des Widerstandes anderer Bundesländer nicht gelingen, ist es an der NRW-Landesregierung Wort zu halten und den Kommunen zu helfen. Das ist umso drängender, damit die Schuldenberge durch steigende Baukosten und Zinsen nicht erneut ansteigen und dringend notwendige Investitionen erschweren.
Auf den politischen Willen kommt es an
Das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt, so schreiben die drei Fraktionen in ihrem Positionspapier, dass auch eine Lösung auf Landesebene machbar ist und dies für viele Kommunen ein finanzieller Befreiungsschlag sei. Das dortige Programm orientiert sich am Verschuldungsgrad jeder Kommune: Je mehr Schulden sie hat, desto höher ist der prozentuale Anteil der Schulden, den das Land übernimmt. Wenn der politische Wille da ist, kann es also eine Lösung geben.