23. April 2015 Thema: Allgemein Von SPD-Fraktion
Freitag, 24. April 2015
Vor den Sommerferien verabschiedet der Landtag NRW das „Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr“. Über die Veränderungen, die das Gesetz mit sich bringt, diskutierte die SPD-Fraktion im RVR bei ihrer Sitzung am 23. April.
Der Regionalverband Ruhr bekommt weitere Aufgaben, der Kommunalrat als neues Gremium festigt die Zusammenarbeit der Oberbürgermeister und Landräte der Region und ab 2020 wird die Verbandsversammlung direkt gewählt. „Das RVR-Gesetz stärkt den RVR mit neuen Aufgaben als regionale Klammer und gleichzeitig wächst die politische Legitimation. Wir begrüßen diese Aufwertung der regionalen Kooperation“, erklärt Martina Schmück-Glock, Fraktionsvorsitzende der SPD im RVR.
Am Dienstag (28.04.2015) berät der Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags NRW über den Gesetzentwurf. Der Fachausschuss bereitet das Gesetz zur Abstimmung im Landesparlament vor, die einen Tag später stattfindet. Im Juni soll es dann in Kraft treten. Das „Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr“ der Landesregierung wird die Aufgaben des RVR erweitern. Bisher gehören Trägerschaft und Pflege des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur zu den Pflichtaufgaben. Künftig können die Pflichtaufgaben des RVR um andere regional bedeutsame Kooperationsprojekte ergänzt werden. Auch die freiwilligen Aufgaben des RVR wachsen. So kommen unter anderem die Förderung von Klimaschutz, erneuerbaren Energien, Verkehrsentwicklung und kommunaler Europaarbeit hinzu. Darüber hinaus können die Ruhrgebietskommunen Aufgaben an den Regionalverband Ruhr übertragen. Martina Schmück-Glock: „Das Gesetz bietet viele verschiedene Möglichkeiten, die regionale Zusammenarbeit weiter auszubauen und die Mitgliedskommunen zu entlasten. Wir werden in den nächsten Monaten intern darüber diskutieren, wo wir die Schwerpunkte setzen wollen.“
Ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist die Einrichtung eines Kommunalrates, in dem die OberbürgermeisterInnen und Landräte der Region vertreten sein werden. Der Kommunalrat löst das eher lose Netzwerk ab, in dem sich die Hauptverwaltungsbeamten bisher parteiübergreifend abstimmen. Der Kommunalrat berät die Verbandsversammlung des RVR. „Dadurch werden die Verwaltungsspitzen der Städte und Kreise noch enger in die Arbeit des RVR eingebunden“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende. Durch das neue Gremium wird auch der Austausch auf Dezernentenebene vereinfacht.
Das RVR-Gesetz legt ebenfalls fest, dass ab 2020 die Mitglieder des Ruhrparlaments – der Verbandsversammlung – direkt gewählt werden. Ab 2020 werden die Wahlen der Stadträte, Kreistage, Oberbürgermeister und Landräte in NRW organisatorisch zusammengefasst und finden am gleichen Tag statt. Hinzu kommt die Direktwahl des Ruhrparlaments. „Wir freuen uns über die größere demokratische Legitimation, die mit dieser Neuerung einhergeht. Die Menschen können über die eigenen Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus mitbestimmen und sich dadurch stärker mit der Region identifizieren“, erklärt Martina Schmück-Glock. Etwa achtzig Mandate werden dann zu vergeben sein, die größtenteils direkt gewählt werden können; die 15 Hauptverwaltungsbeamten der Region sind automatisch durch ihr Amt Mitglieder der Verbandsversammlung. Einen weiteren Vorteil bringt die Direktwahl mit sich: Ausgleichsmandate für die Wahlerfolge von Kleinparteien können dann nicht mehr zu einem exorbitanten Wachstum des Ruhrparlaments führen – wie bei der Wahl 2014, durch die sich das Parlament von 71 auf 138 Abgeordnete fast verdoppelte.